StrukturAblauf der Wahlen
Zu Beginn jedes Schuljahres wählt jede Klasse individuell ihre Klassen- bzw. Stufensprecher:innen und deren/dessen Vertreter:innen. Diese bilden den Schüler:innenrat.

Die Wahl der SV findet durch den Schüler:innenrat statt. Gewählt wird ein/e Schü-ler:innensprecher:in, deren/dessen Vertreter:in sowie sechs weitere Vertreter:innen der Schü-ler:innenschaft.

Jedes Mitglied des Schüler:innenrats ist wählbar, wahlberechtigt sind alle Klassen- und Stufenspre-cher:innen, deren Vetreter:innen dienen als Beratung.

Des Weiteren kann der Schüler:innenrat bis zu drei SV-Lehrer:innen wählen, die durch die Schullei-tung gestellt werden.

Im Anschluss an die Wahl der SV-Mitglieder werden die Rollen innerhalb der SV verteilt.

Alle Wahlen unterliegen den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Ein/e Kandidat:in gilt als gewählt, sofern sie/er die meisten oder nächstmeisten Stimmen hat. Sollte eine gleiche Stimmzahl bei zwei oder mehr Kandidat:innen vorliegen, so wird eine Stichwahl durchgeführt.

Alle Wahlen sind verpflichtend durchzuführen. Jedes Mitglied des Schüler:innenrates und der Schüler:innenvertretung kann jederzeit von ihrem/seinem Amt zurücktreten.

 

Schüler:innenratssitzung
Bis zu zweimal im Schuljahr kann die SV zu einer Schüler:innenratssitzung (SV-Sitzung) aufrufen. Dort trifft sich der Schüler:innenrat und diskutiert über wichtige Angelegenheiten der Schule. Die SV-Sitzung wird von den SV-Schüler:innen geleitet und mithilfe einer vorher festgelegten Tages-ordnung durchgeführt. Alle Mitglieder des Schüler:innenrats können Anträge einreichen.

 

SV-Sprechstunde
Jeden Donnerstag in der zweiten Pause in Raum 3.1.10 findet die SV-Sprechstunde statt. Dort trifft sich die SV und plant ihre Projekte und diskutiert über neue Ideen. Die SV-Sprechstunde dient au-ßerdem zur persönlichen Kontaktaufnahme mit der SV.

Jede/r Schüler:in ist herzlich eingeladen, an der Sprechstunde teilzunehmen und neue Ideen einzubringen.


Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus Leh-rer:innen-, Eltern- und Schüler:innenvertreter:innen zusammen. Das Verhältnis von Stimmberechtigten Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen beträgt 3 : 1 : 2. Die SV besitzt demnach ein Drittel des Stimmrechts.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet in Schulangelegenheiten, darunter fallen unter anderem die Gestaltung des Schulprogramms, die Festlegung der beweglichen Ferientage und die Abstimmung über gestellte Anträge (alle Aufgaben können im § 65 Abs. 2 SchulG nachgesehen werden).

Jedes Gremiumsmitglied darf Anträge stellen.