Wen geht Datenschutz an? Ist Transparenz garantiert? Wie sicher sind meine Daten? Auf welche Weise behandele ich die Daten anderer? Greifen unsere schulischen Instrumente wie Logineo und WebUntis, aber auch WhatsApp in mein Recht ein, über meine Daten selbst zu bestimmen?
Um all diese Fragen ein wenig zu ordnen, eine Übersicht zu vermitteln und um Rat zu bieten, fand am Dienstag, dem 15. Mai 2018, im Forum des Berufskollegs Ostvest eine Veranstaltung des Vestischen Berufskollegverbunds zum Thema „Datenschutz im schulischen Kontext“ statt.
Als Referentin konnte Simone Hemken von der IST planbar GmbH gewonnen werden. Sie ist Volljuristin und zertifizierte betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte.
Nach einleitenden Worten vom stellvertretenden Schulleiter Alfons Lütkebohmert führte die Referentin die zahlreichen Teilnehmer – Kolleginnen und Kollegen sowie Schulleiterinnen und Schulleiter aus den acht Schulen des Vestischen Berufskollegverbunds – in das Thema Datenschutz ein. Auf eine kurze historische Einordnung folgten Definitionen von Begriffen. Es wurde zum Beispiel geklärt, was den Unterschied zwischen den Phänomenen Datenschutz und Datensicherheit ausmacht. Denn um den Datenschutz sollte es gehen. In erster Linie den Schutz derer, die davon betroffen sind, dass ihre Daten im schulischen Kontext erhoben werden. Das sind zum einen natürlich die Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen, zum anderen aber auch die Kolleginnen und Kollegen.
Wer wollte, konnte zwischendurch Fragen stellen. Dieser Möglichkeit kamen die Anwesenden gerne nach, denn eine neu gefasste Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule hatte es nötig gemacht, dass eine – wie sie im schönsten Beamtendeutsch heißt - „Genehmigung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule zu dienstlichen Zwecken auf privaten ADV-Anlagen von Lehrkräften“ ausfüllen sei. So waren die Anwesenden auch direkt durch das Thema der Veranstaltung betroffen.
Das Ausfüllen dieses Formulars ist keine einfache Sache, zumal dabei wiederum Daten anfallen, die möglicherweise schützenswert sind. Allerdings wurde ausdrücklich davor gewarnt, das Genehmigungsformular einfach zu ignorieren.
Man war sich einig, dass das Land NRW in der Pflicht sei zu liefern. Eine Plattform, über die digitale schulische Kommunikation sicher ablaufen kann, müsse geschaffen werden.
Ein paar Hinweise zum Urheberrecht (und dabei ging es nicht ausschließlich um digitale Kopien) beschlossen einen Nachmittag, bei dem viele Informationen sicher dazu beigetragen haben, das Thema Datenschutz aufzuarbeiten und zu beleuchten.