Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Ressource zur Förderung unserer Schüler und Schülerinnen, da diese einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an Schulausflügen, Vereins- und Gruppenaktivitäten haben. Außerdem unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket gezielt die Lernförderung. So kann z. B. Nachhilfe für Schüler und Schülerinnen ermöglicht werden, um sie bei der Erreichung des Klassenziels zu unterstützen.
Die primäre Aufgabe des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, unseren Schülern und Schülerinnen bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu bieten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Beratung, welche es den Schülern und Schülerinnen sowie deren Familien erleichtert, unkompliziert Leistungen über das jobcenter Kreis Recklinghausen oder die Sozialämter der Städte zu beantragen. Zudem werden hierdurch Projekte gemeinsam mit dem Berufskolleg gefördert und durchgeführt.
Förderung kommt in Frage bei:
- einer Vereinsmitgliedschaft
- Musikunterricht und Museumsbesuchen oder ähnliches
- der Teilnahme an eintägigen oder mehrtägigen Klassenfahrten
- Geld für den persönlichen Schulbedarf (Schreibwaren, etc.)
- Bezuschussung der Schülerbeförderung
- Übernahme der Kosten für notwendige Nachhilfe, um das Klassenziel zu erreichen
Natürlich gibt es Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die genannten Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Erforderlich ist zunächst, dass ein Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II besteht. Auch Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes können von dieser Förderung profitieren. Daneben gibt es, abhängig von der jeweiligen Leistung, noch weitere Bestimmungen, die für den möglichen Erhalt dieser Förderung wichtig sind.
Schüler und Schülerinnen, die eine Ausbildungsvergütung bekommen, sind allerdings von den Leistungen ausgeschlossen.
Die Bildungs- und Teilhabeberatung des Berufskollegs hilft gerne, einen leichten Zugang zu den Förderungsmitteln zu schaffen. Weitere Informationen über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie Antragshilfe werden gerne in einem gesonderten Termin vermittelt.
Kontakt:
Herr Schnibbe Tel.: 02363/3788947
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Alle Informationen werden von unserer Schulsozialarbeit sowie der Bildungs- und Teilhabeberatung vertraulich behandelt, denn sie unterliegt der Schweigepflicht.