StrukturAblauf der Wahlen
Zu Beginn jedes Schuljahres wählt jede Klasse individuell ihre Klassen- bzw. Stufensprecher:innen und deren/dessen Vertreter:innen. Diese bilden den Schüler:innenrat.

Die Wahl der SV findet durch den Schüler:innenrat statt. Gewählt wird ein/e Schü-ler:innensprecher:in, deren/dessen Vertreter:in sowie sechs weitere Vertreter:innen der Schü-ler:innenschaft.

Jedes Mitglied des Schüler:innenrats ist wählbar, wahlberechtigt sind alle Klassen- und Stufenspre-cher:innen, deren Vetreter:innen dienen als Beratung.

Des Weiteren kann der Schüler:innenrat bis zu drei SV-Lehrer:innen wählen, die durch die Schullei-tung gestellt werden.

Im Anschluss an die Wahl der SV-Mitglieder werden die Rollen innerhalb der SV verteilt.

Alle Wahlen unterliegen den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Ein/e Kandidat:in gilt als gewählt, sofern sie/er die meisten oder nächstmeisten Stimmen hat. Sollte eine gleiche Stimmzahl bei zwei oder mehr Kandidat:innen vorliegen, so wird eine Stichwahl durchgeführt.

Alle Wahlen sind verpflichtend durchzuführen. Jedes Mitglied des Schüler:innenrates und der Schüler:innenvertretung kann jederzeit von ihrem/seinem Amt zurücktreten.

 

Schüler:innenratssitzung
Bis zu zweimal im Schuljahr kann die SV zu einer Schüler:innenratssitzung (SV-Sitzung) aufrufen. Dort trifft sich der Schüler:innenrat und diskutiert über wichtige Angelegenheiten der Schule. Die SV-Sitzung wird von den SV-Schüler:innen geleitet und mithilfe einer vorher festgelegten Tages-ordnung durchgeführt. Alle Mitglieder des Schüler:innenrats können Anträge einreichen.

 

SV-Sprechstunde
Jeden Donnerstag in der zweiten Pause in Raum 3.1.10 findet die SV-Sprechstunde statt. Dort trifft sich die SV und plant ihre Projekte und diskutiert über neue Ideen. Die SV-Sprechstunde dient au-ßerdem zur persönlichen Kontaktaufnahme mit der SV.

Jede/r Schüler:in ist herzlich eingeladen, an der Sprechstunde teilzunehmen und neue Ideen einzubringen.


Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus Leh-rer:innen-, Eltern- und Schüler:innenvertreter:innen zusammen. Das Verhältnis von Stimmberechtigten Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen beträgt 3 : 1 : 2. Die SV besitzt demnach ein Drittel des Stimmrechts.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet in Schulangelegenheiten, darunter fallen unter anderem die Gestaltung des Schulprogramms, die Festlegung der beweglichen Ferientage und die Abstimmung über gestellte Anträge (alle Aufgaben können im § 65 Abs. 2 SchulG nachgesehen werden).

Jedes Gremiumsmitglied darf Anträge stellen.

Aufgaben der SVAufgaben des Schüler:innenrates
Der Schüler:innenrat ist in erster Linie für die Weitergabe von Informationen zuständig. Sollte die SV Fragen oder Informationen haben, die über den Bereich der einzelnen Klasse hinausgeht, so ist es die Aufgabe des Schüler:innenrates, diese zu vermitteln.

Aufgaben der Schüler:innenvertretung
Die SV bildet den Vorsitz des Schüler:innenrates. Ihr oberstes Ziel ist die Interessenvertretung aller Schüler:innen.
Auf der einen Seite hat die SV mitgestalterische Aufgaben. Sie nimmt an Schul- und Bildungsgang-konferenzen teil, um dort die Interessen der Schüler:innnenschaft durchzusetzen. Außerdem be-teiligt sie sich aktiv an Gestaltung der Schule, indem sie Projekte und Aktionen für alle Schüler:innen organisiert und plant. Die SV steht im ständigen Austausch mit der Schulleitung.

Darüber hinaus hat die SV auch eine beratende Aufgabe. Sie ist Ansprechpartner bei Konflikten zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen oder bei Konflikt unter Schüler:innen.

Aufgaben der/des Schüler:innensprecher:in und deren/dessen Vertreter:in
Die/Der Schüler:innensprecher:in bildet den obersten Vorsitz des Schüler:innenrates und der Schüler:innenvertretung. Sie/Er ist für den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Schulleitung und SV zuständig und informiert die Schulleitung über neue Ideen, die in der SV diskutiert werden und über Bitten und Beschwerden aus der Schüler:innenschaft. Die/Der Schüler:innensprecher:in ist für die Leitung und Organisation der SV-Sprechstunden zuständig.

Aufgaben der SV-Mitglieder
Hauptaufgabe der SV-Mitglieder ist Umsetzung der SV [s. Aufgaben der Schüler:innenvertretung]. Bei den Wahlen zu Beginn jedes Schuljahres werden den einzelnen Mitgliedern Aufgaben zuge-teilt, diese umfassen unter anderem den Delegiertenausschuss bei den Schul-, Teil- und Bildungsgangkonferenzen und die Öffentlichkeitsarbeit. Die SV kann ihren Mitgliedern auch weitere Aufgaben zuteilen. Diese Verteilung findet jedes Jahr individuell statt und ist situationsabhängig.

Aufgaben der SV-Lehrer:innen
Die SV-Lehrer:innen sind für die Unterstützung der SV zuständig. Sie helfen der SV bei der Umset-zung und Planung der Projekte, führen dort Aufsicht und sind erster Ansprechpartner bei rechtli-chen Fragen. Sie nehmen aktiv am Geschehen der SV teil, d. h. sie wirken bei jeder SV-Sprechstunde mit und unterstützen die SV-Mitglieder:innen bei Schul- und Teilkonferenzen. Sie sind für die Durchführung und Leitung der Wahl der SV zu Beginn des Schuljahres zuständig.

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