Natürlich gibt es Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die genannten Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Erforderlich ist zunächst, dass ein Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II besteht. Auch Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes können von dieser Förderung profitieren. Daneben gibt es, abhängig von der jeweiligen Leistung, noch weitere Bestimmungen, die für den möglichen Erhalt dieser Förderung wichtig sind.

Schüler und Schülerinnen, die eine Ausbildungsvergütung bekommen, sind allerdings von den Leistungen ausgeschlossen.

Die Bildungs- und Teilhabeberatung des Berufskollegs hilft gerne, einen leichten Zugang zu den Förderungsmitteln zu schaffen. Weitere Informationen über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie Antragshilfe werden gerne in einem gesonderten Termin vermittelt.

Kontakt:

Herr Schnibbe Tel.: 02363/3788947

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle Informationen werden von unserer Schulsozialarbeit sowie der Bildungs- und Teilhabeberatung vertraulich behandelt, denn sie unterliegt der Schweigepflicht.